Es gibt aber auch eine Änderung, die für Besitzer älterer Eigenheime von Bedeutung sein kann: Denn seit Juni 2023 sind Bleileitungen im Trinkwassersystem verboten. Die Vorgaben sind streng. Entdeckt beispielsweise ein Installateur eine Bleileitung, hat er dies dem Gesundheitsamt zu melden. Der Hausbesitzer hat dann zwei Möglichkeiten: Entweder wird die Leitung stillgelegt oder bis zum 12. Januar 2026 ausgetauscht.
Darüber hinaus gibt es in Bezug auf das Trinkwasser keine weiteren gesetzlichen Verpflichtungen für selbstbewohnte Ein- und Zweifamilienhäuser. Um die eigene Gesundheit zu schützen, empfiehlt sich dennoch eine regelmäßige Überprüfung des Trinkwassersystems. Geschmackliche Beeinträchtigungen und Leitungsgeräusche sind deutliche Zeichen, dass sich Profis aus einem SHK-Innungsfachbetrieb die Installation ansehen sollten. Dabei wird auch gleich überprüft, wie hoch die Legionellengefahr ist. Denn wenn beispielsweise die Temperatur der Warmwasserleitung dauerhaft unter 60 Grad Celsius liegt und die Kaltwasserleitung mehr als 20 Grad Celsius hat, steigt das Risiko eines Befalls - vor allem in Trinkwasserleitungen, die nicht regelmäßig genutzt werden.
Bleirohre
In Teilen Bayerns und Baden-Württembergs kommen Bleileitungen schon seit Ende des 19. Jahrhunderts nicht mehr zum Einsatz. In Nord- und Ostdeutschland wurden allerdings noch bis etwa 1973 häufiger Bleileitungen in Trinkwasserinstallationen verbaut. Weitere Informationen und Kontaktadressen von Fachbetrieben vor Ort gibt es online unter www.wasserwaermeluft.de .