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Erklärung neuer Heizungstechnik von Erik Stange, Pressesprecher der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e. V.: Nichts überstürzen!

Tipps zur Heizungsmodernisierung

Erstellt: Montag, 12.06.2023
Erklärung neuer Heizungstechnik von Erik Stange, Pressesprecher der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e. V.: Nichts überstürzen!

Foto: hkamastock.adobe.com

Aktuell treibt viele Hausbesitzer und Hausbesitzerinnen die Angst um, dass ihr Öl- oder Gasbrenner demnächst zum alten Eisen gehört und dass die Anschaffung einer teuren Heiztechnik mit erneuerbaren Energien unumgänglich wird. Tatsächlich ist die Situation nicht so dramatisch, wie Erik Stange, Pressesprecher der Verbraucherschutzorganisation Bauherren-Schutzbund e. V. erklärt.

Nur fossile Brenner, die 30 Jahre und mehr auf dem Buckel haben, müssen demnach ersetzt werden. Und auch hier gibt es Ausnahmen. Festbrennstoffkessel, also zum Beispiel Holzheizungen, dürfen drinbleiben. Und wer 80 Jahre und älter ist, kann ebenfalls alles im Heizungskeller so lassen, wie es ist. Mittel- bis langfristig macht sich aber wohl fast jeder Hauseigentümer Gedanken, welche energetischen Verbesserungen er in den eigenen vier Wänden vornehmen kann.

Egal ob der Kessel raus muss oder bleiben kann: Wer eine Modernisierung gründlich plant, nimmt zuerst das Gebäude selbst in Augenschein. „Im Rahmen einer Energieberatung kann man feststellen, welche Verbesserungspotenziale es beispielsweise bei der Dämmung von Wänden und Dach oder an Fenstern und Türen gibt“, erläutert Erik Stange. Gerade bei älteren Häusern sei es oft sinnvoll, zunächst die Gebäudehülle zu ertüchtigen, weil danach eine deutlich kleinere und entsprechend günstigere Heizung ausreichend sei.

Und Stange hat noch einen Tipp: Um finanzielle Mittel sinnvoll einzusetzen, kann eine Modernisierung stufen-weise geplant werden, etwa mithilfe eines unabhängigen Bauherrenberaters. Unter www.bsb-ev.de gibt es dazu ein Adressverzeichnis und mehr Infos. So können zunächst Maßnahmen zur Verbesserung der Wärmedämmung durchgeführt werden, die bereits mit der alten Heiztechnik deutliche Energieeinsparungen bringen. Der Einbau einer neuen Heizung kann dann noch warten, bis der Hausbesitzer die dafür nötigen Mittel verfügbar hat oder bis der Kessel die kritische 30-Jahres-Altersgrenze erreicht.

Den unabhängigen Sachverständigen sollte man auch bei der Durchführung energetischer Modernisierungsmaßnahmen hinzuziehen. Denn hier sind Baumängel keine Ausnahme. „Oft ist die Gefahr von Baufehlern im Bestand sogar größer als im Neubau, da für die Beurteilung der vorhandenen Substanz und dazu passender Materialien und Techniken hohes Fachwissen erforderlich ist“, so Erik Stange. Eine baubegleitende Qualitätskontrolle lohne sich daher bei einer Komplettsanierung ebenso wie bei Einzelmaßnahmen zur energieeffizienten Modernisierung.

Bei der Heizungsmodernisierung auf eine ganzheitliche Planung setzen

1. Öl- und Gasheizungen müssen nur ausgetauscht werden, wenn das Alter des Kessels 30 Jahre überschreitet und er noch keine Brennwerttechnik besitzt.

2. Im Rahmen einer Energieberatung oder eines Modernisierungschecks untersucht ein Baufachmann das Haus auf energetische Verbesserungsmöglichkeiten.

3. Bei einer energetischen Modernisierung ist es oft sinnvoll, erst die Gebäudehülle zu dämmen und dann eine neue Heizung einzubauen.

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