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Für jeden das Passende

Welche Förderprogramme gibt es 2024?

Erstellt: Freitag, 08.03.2024
Für jeden das Passende

Ob Komplettsanierung oder einzelne Sanierungsmaßnahme - die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) enthält für alle Maßnahmen eine passende Förderung. Foto: Adobe Stock/Magele-Picture

Alles neu bei der Förderung 2024? Stelle ich meinen Antrag bei KfW oder BAFA? Nach unzähligen Diskussionen, Antragsstopps und Änderungen der Förderbedingungen muss erst einmal Licht ins Förderdickicht gebracht werden.

Ob Heizungstausch, neue Fenster oder Dämmung - passende Förderprogramme stehen bereit. 2024 gibt es aber auch einige Änderungen bei Antragstellung und Bewilligungszeitraum sowie Übergangsregelungen und Ausnahmen von der Sperrfrist bei der Heizungsförderung. Ansprechpartner für Details sind die Experten in den jeweiligen Handwerksbetrieben oder die Verbraucherzentralen.

Energieberatung

Unverzichtbarer Startpunkt für jede Sanierung: Der Zuschuss für eine Energieberatung in der „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ des BAFA beträgt 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, maximal 1.700 Euro für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten. Ergebnis dieser Beratung ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP). Er sichert 5 Prozent mehr Förderung, wenn Maßnahmen daraus umgesetzt werden, und doppelt so hohe förderfähige Kosten bei Maßnahmen an der Gebäudehülle- und Anlagentechnik (60.000 Euro statt sonst 30.000 Euro). BEG - Bundesförderung für effiziente Gebäude.

Die BEG-Förderung bündelt alle Förderprogramme zur energetischen Sanierung. Gefördert wird alles, was die Energieeffizienz verbessert und damit die Heizkosten senkt - von Haustürur- und Fenstertausch über Dämmung bis hin zur neuen Heizung. Unterteilt ist die BEG in die Programme BEG EM für Einzelmaßnahmen und BEG WG für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus.

BEG EM - Zuschuss für Einzelmaßnahmen

Die Heizungsförderung wird komplett über die KfW abgewickelt. Für private Eigentümer sind bis zu 70 Prozent Zuschuss und maximal 120.000 Förderkredit möglich. Die förderfähigen Kosten liegen einheitlich bei 30.000 Euro.

Die Förderung für Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Haustür), Anlagentechnik, Heizungsoptimierung sowie Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes wird wie bisher über das BAFA (Zuschüsse) und neu über die KfW (Förderkredite) abgewickelt. Maximal 20 Prozent Zuschuss sind möglich (Ausnahme: Für eine Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung gibt es pauschal 50 Prozent Zuschuss) sowie bis zu 120.000 Euro Förderkredit zur Finanzierung. Die förderfähigen Kosten liegen bei 30.000 Euro, mit Sanierungsfahrplan (iSFP) bei 60.000 Euro.

BEG WG - Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus

Sie wird über die KfW beantragt. Die Gesamtförderung beträgt - je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard - zwischen 20 und 45 Prozent der förderfähigen Kosten. Der maximale Kreditbetrag beträgt 120.000 Euro pro Wohneinheit, für die Effzienzhäuser Erneuerbare-Energien-Klasse 150.000 Euro. Das Förderprogramm der KfW heißt „Wohngebäude - Kredit, 261“. Im gleichen Programm wird auch der Zuschuss für Baubegleitung und Fachplanung beantragt. Er beträgt bei einer Sanierung zum Effizienzhaus 50 Prozent, maximal 5.000 Euro.

Steuerbonus als Alternative zur BEG-Förderung

Wer keine BEG-Förderung beantragt, kann den Steuerbonus für Sanierungskosten nutzen. Diese Steuerermäßigung lohnt sich vor allem für Eigentümer:innen mit recht hoher Steuerlast. Die technischen Mindestanforderungen entsprechen denen der Förderung von BAFA und KfW und müssen von einem Fachbetrieb bescheinigt werden. Ein Energieberater ist nicht Pflicht.

Förderung für Photovoltaik-Anlagen und Solarstromspeicher

Im KfW-Programm „Erneuerbare Energien - Standard, 270“ können Eigentümer eine Photovoltaik-Anlage mit einem Kredit finanzieren. Das hessische Förderprogramm gewährt Darlehen bis zu 50.000 Euro mit einem Zinszuschuss, der sie gegenüber den aktuellen Kapitalmarktkonditionen um einen vollen Prozentpunkt günstiger macht.

Förderung für Barrierefreiheit

Ein altersgerechtes Bad, ein Hauseingang ohne Stolperfallen, ein barrierefreier Umbau des ganzen Hauses - alle diese Maßnahmen werden von der KfW gefördert. Möglich sind aktuell zinsgünstige Förderkredite. Die Zuschüsse im KfW-Programm „Barrierereduzierung - Investitionszuschuss 455-B“ sind sehr beliebt und immer schnell ausgeschöpft. Die Zuschuss-Förderung steht ab dem 20.2.2024 wieder zur Verfügung. Der Zuschuss muss vor dem Umbau beantragt werden. Alternativ ist im KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen - Kredit, 159“ ein Förderkredit möglich, der auch für Maßnahmen zum Einbruchschutz genutzt werden kann.

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