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Heizungsgesetz

Heizungstausch und erneuerbare Energien: Das novellierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024

Erstellt: Freitag, 20.10.2023
Heizungsgesetz

Eine Luftwärmepumpe ist oft die günstigste Option, um die Anforderungen des neuen Heizungsgesetzes (GEG) zu erfüllen. Foto: Stiebel Eltron/txn

Mit der Verabschiedung des novellierten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wird das Ende fossiler Heizungen eingeleitet, Anfang 2024 soll es in Kraft treten. Künftig soll ein Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien beim Einbau einer neuen Heizung erreicht werden.

Viele Wege führen zu diesem Ziel, das Gesetz lässt Eigentümern freie Wahl. Es lohnt sich aber, die Optionen genau zu prüfen und den Heizungstausch vorausschauend zu planen.

Zwei Drittel aller Wohngebäude sind vor 1977 gebaut worden und nur unzureichend saniert. Mit einer Dämmung, dem Austausch der Fenster und moderner Lüftung lässt sich der Energieverbrauch teils deutlich senken - nicht nur, wenn man mit einer Wärmepumpe plant! So eine Modernisierung lohnt sich vor allem dann, wenn das zu sanierende Bauteil sowieso instandgesetzt oder erneuert werden muss.

Wärmepumpen werden bereits in jeder zweiten neuen Wohnung als Heizung eingebaut. Auch im Altbau können sie sinnvoll eingesetzt werden. Berechnungen von co2online zeigen, dass die Wärmepumpe über die gesamte Lebensdauer einen Kostenvorteil von bis zu 20.000 Euro im Vergleich zu einer neuen Gasheizung hat. Gründe dafür sind die geplante hohe Förderung sowie die durch den CO2-Preis deutlich steigenden Betriebskosten einer Gasheizung. Vor allem in Kombination mit einer eigenen Photovoltaik-Anlage lässt sich ein hoher Grad an Autarkie, Unabhängigkeit von den Energiepreisen und ein zusätzlicher Kostenvorteil erreichen.

Der Anschluss an ein erneuerbares Fern- oder Nahwärmenetz kann eine Alternative zur Wärmepumpe sein. Kommunen haben bis Mitte 2026 beziehungsweise bis Mitte 2028 Zeit, eine Wärmeplanung für ihre Kommune aufzustellen. Darin werden Gebiete definiert, in denen ein Wärmenetz oder ein Wasserstoffnetz geplant ist. Wichtig zu wissen: Die Planung und Errichtung solcher Netze kann langwierig sein. Wer heute schon auf erneuerbare Energieträger umstellen will, muss nicht auf die Wärmeplanung warten.

Viel Aufregung um Öl- und Gasheizungen: Das GEG gibt den Weg zum Umstieg auf erneuerbare Energien auch für Altbauten vor. Foto: stock.adobe.com -studio v-zwoelf 
Viel Aufregung um Öl- und Gasheizungen: Das GEG gibt den Weg zum Umstieg auf erneuerbare Energien auch für Altbauten vor. Foto: stock.adobe.com -studio v-zwoelf 

So können Eigentümer ab 2024 heizen

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) eröffnet weitere Optionen, mit denen die 65 Prozent erneuerbare Energien erreicht werden können. Diese sind aber meistens nur in wenigen Einzelfällen sinnvoll und werden daher auch nicht hier erwähnt. Nähere Informationen hierzu unter energie-fachberater.de

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