(mlu). Laut Agentur für Arbeit Bad Hersfeld-Fulda gehen von den 98.746 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Landkreis Fulda 12.035 Personen mehreren Jobs nach. Das sind 12,2 Prozent. Mit diesen aktuellen Zahlen reagierte die Pressestelle der Agentur auf eine Anfrage unseres Wochenblattes, die sich auf einen bundesweit zu beobachtenden Trend der Vielfachbeschäftigung mit mehreren „kleineren Jobs“, um finanziell über die Runden zu kommen, bezog. Jüngsten Statistiken zufolge haben deutschlandweit aktuell mehr als 3,5 Millionen Menschen mehr als eine Arbeitsstelle.
In der Region Fulda sind die sich unter den besagten 12,2 Prozent befindlichen Männer und Frauen neben ihrer sozialversicherungspflichtigen Arbeit in einem Minijob tätig. Ein kleiner Teil, so Arbeitsagentur-Chef Waldemar Dombrowski, übe zwei oder mehr sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten aus oder kombiniere zwei oder mehr Minijobs. Zum Vergleich: Vor zehn Jahren betrug der Anteil der Mehrfachbeschäftigten 8,7 Prozent. Einen wichtigen Grund dürfte nach Einschätzungen der Agentur für Arbeit in vielen Fällen das Aufbessern des Haupteinkommens darstellen. Zuweilen diene ein Zweitjob auch dazu, ein Hobby zu professionalisieren oder wenn im Hauptberuf bestimmte Aspekte - wie beispielsweise soziale Kontakte - fehlten, sagte Dombrowski.
Langfristig denken
Tipps für die Gehaltsverhandlung
(mag). Ein klarer Blick auf die Branche und feste Vorstellung über Gehaltswunsch und die eigenen Stärken - das erleichtert Arbeitnehmern die Gehaltsverhandlung.
Wichtig: den Markt und besonders die eigene Branche zu verstehen. Was man an vergleichbaren Positionen branchenweit verdienen kann, erfährt man etwa über Onlinedienste oder berufliche Netzwerke. Dieses Wissen, so Autorin und BWL-Professorin Anabel Ternès in einem Beitrag auf Xing, bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Gehaltsverhandlung. Die richtige Gehaltsvorstellung sollte zudem nicht nur kurzfristige Ziele widerspiegeln, rät Ternès. Sinnvoll stattdessen: Langfristig denken und die finanziellen Pläne und Ziele für die eigene Zukunft mitdenken.
Und was, wenn die eigenen Vorstellungen nicht gut ankommen? Während der Gehaltsverhandlung sollten Gehaltsvorstellungen klar dargelegt und begründet werden, so Ternès.
Kann ich eine Beförderung ablehnen?
Fingerspitzengefühl von Vorteil / Experte: „Es braucht immer zwei, die mitspielen“
(mag). Eigentlich erfreulich: Der Vorgesetzte oder die Vorgesetzte möchte einen befördern. Es winken mehr Gehalt, mehr Verantwortung, ein Schritt nach oben auf der Karriereleiter und neue Aufgaben. Doch was, wenn man seine derzeitige Position gerne mag - und gar keine andere haben will? Kann man eine Beförderung dann ablehnen?
,,Ja, das geht selbstverständlich“, sagt André Niedostadek, Professor für Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht an der Hochschule Harz. Zwar haben Arbeitgeber ein sogenanntes Weisungs- oder Direktionsrecht. Dieses ist in Paragraf 106 der Gewerbeordnung festgelegt und berechtigt sie dazu, einseitig Vorgaben zu machen, was, wo oder wann zu arbeiten ist. „Das gilt aber nur, sofern dazu nicht an anderer Stelle, insbesondere im Arbeitsvertrag, bereits etwas geregelt ist.“
Und hier liegt der Knackpunkt: „Im Arbeitsvertrag ist ja die eigentliche Tätigkeit bereits festgelegt“, so Niedostadek. Einem Beschäftigten einseitig höherwertige Aufgaben zuzuweisen, sei vom Weisungsrecht dann nicht gedeckt. Dazu braucht es schon zwei, die mitspielen.“
Wer also nicht befördert werden will, kann schlicht und einfach „Nein danke“ sagen. Denn rechtlich gesehen sind mit der Ablehnung einer Beförderung keine Nachteile verbunden.
Niedostadek rät dennoch, es nicht bei einer solchen knappen Antwort bewenden zu lassen: „Immerhin hat man ja ein Angebot bekommen. Und der Arbeitgeber hatte sicherlich eine positive Rückmeldung erwartet. Da ist es doch nur fair, sich dazu auszutauschen.“ Zumal ein Nein ja nicht in Stein gemeißelt sein müsse. „Vielleicht passt es ja zu einem anderen Zeitpunkt?“
Besser also: In Ruhe einen Gesprächstermin mit dem Vorgesetzten vereinbaren und sich für das Angebot bedanken. „Bringen Sie gegebenenfalls auch zum Ausdruck, dass Sie sich darüber gefreut haben und die Beförderung zu schätzen wissen“, empfiehlt Niedostadek.
Sinnvoll außerdem: Bieten Sie eine kurze Begründung für Ihr Nein. „Dieser Punkt kann etwas heikel sein“, gibt der Professor für Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht zu bedenken. Schließlich müsse man sich selbst fragen, wie weit man sich dem Arbeitgeber gegenüber öffnen möchte - und eine passende Formulierung finden. Niedostadek rät, diese so zu wählen, dass man selbst nicht in schlechten Licht steht. „Das einem funktioniert am besten, wenn man die Begründung positiv und nicht negativ formuliert.“ Statt einem „Sorry, aber ich traue mir das einfach nicht zu“, sagt man also vielleicht besser: „Gerade mit den aktuellen Aufgaben kann ich wirklich am besten etwas für das Unternehmen leisten“, so Niedostadek.