Klar, eine Anhängerkupplung ist in erster Linie dafür konstruiert worden, um damit Anhänger zu ziehen. Doch längst nutzen viele einen Fahrradträger auf der Kupplung, um ihre Bikes von A nach B zu transportieren. Es gibt auch Transportboxen für die Montage auf der Kupplung. Dabei wirken aber andere Kräfte, erläutert der ADAC.
Denn anders als beim Ziehen eines Anhängers ist die Last so etwa beim Fahrradtransport starr und unbeweglich mit der Kupplung verbunden. Und der Schwerpunkt liegt nicht ganz genau über der Kugel der Kupplung, sondern einige zehn Zentimeter dahinter.
Es entsteht beim Fahren eine Kraft, die die Anhängerkupplung nach hinten wegknicken möchte - beim stärkeren Gas geben verstärkt sich diese Tendenz. Beim Bremsen dagegen wirkt die Kraft nach vorn. Das verschlechtert laut ADAC die fahrdynamischen Eigenschaften noch einmal gegenüber der klassischen Anhängernutzung. Zudem wird mit den Rädern am Heck meist schneller gefahren als mit einem Anhänger am Haken.
Wie hoch diese horizontalen Kräfte sein dürfen, die auf die Anhängevorrichtung wirken, besagt der sogenannte D-Wert in Kilonewton (kN). Das Schild mit dem D-Wert ist auf dem Typschild oder einem Aufkleber angegeben. Diese Angaben können sich im Einzelfall auch etwas verstecken, etwa im Fach einer ausklappbaren Kupplung unter dem Wagenboden.
Auch im Handbuch des Autos oder in den Unterlagen einer nachgerüsteten Kupplung kann man nachsehen. Ist das Typenschild nicht mehr lesbar oder fehlen Unterlagen: Den Autohersteller bei Kupplungen ab Werk kontaktieren oder sich bei nachgerüsteten Kupplungen an den Hersteller oder Verkäufer wenden. Das ist auch der Rat, wenn - wie etwa bei älteren Kupplungen der D-Wert nicht möglich angegeben ist.
Die Hersteller von Trägersystemen geben dazu dann Mindestwerte an - meist in der dazugehörigen Dokumentation. Fehlt die: ebenfalls beim Vertrieb oder Hersteller nachfragen. Auch die Angaben zur sogenannten Stützlast müssen eingehalten werden. Diese gibt an, wie viel Gewicht in Kilogramm von oben auf die Anhängerkupplung wirken darf. Der Wert ist in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) unter dem Punkt 13 vermerkt. Grundsätzlich sollte das Gewicht für das Trägersystem so gering wie möglich sein. Das gelte besonders für E-Bikes mit ihren schweren Akkus - diese sollte man nach Möglichkeit abnehmen und im Auto mitnehmen. Auch Fahrradkörbe, Taschen und angesteckte Schutzbleche nimmt man besser ab.
Mit einer Plane deckt man die Räder indes lieber nicht ab. Denn durch die enormen Windkräfte werden Trägersystem und Anhängevorrichtung zusätzlich belastet. Auch der Sprit- oder Stromverbrauch beim E-Auto erhöht sich laut ADAC „immens“.