Mindestens einmal im Jahr werfen Autofahrer besser einen genauen Blick auf die Scheibenwischer ihres Fahrzeugs. Dazu eignet sich besonders der Zeitpunkt nach der kalten Jahreszeit, so der Tüv Süd. Denn Frost und Reste von Eis könnten den empfindlichen Blättern zugesetzt haben. Aber wann ist ein Austausch ratsam?
Die Antwort: Spätestens, wenn auf den Gummilippen Risse, Ausfransungen oder Unebenheiten zu sehen sind, sollte man wechseln. Auch Schlieren oder Streifen auf der Scheibe nach dem Wischen sind dafür Indizien. Ebenso, wenn die Wischleistung im Allgemeinen nachlässt und sie währenddessen quietschen.
Allerdings ist nicht immer ein Tausch nötig. Wenn die Wischer nicht mehr „geschmeidig“ über die Scheibe laufen, sondern rattern, können auch eine schmutzige Scheibe oder dreckige Wischerblätter die Ursache sein. Beides sollte dann gereinigt werden.
Die Wischer lassen sich etwa mit einem weichen Tuch und mildem Reiniger ganz vorsichtig säubern. Der Tüv Süd verweist zudem auf spezielle Pflegemittel, die das Gummi fetten, aber keine Spuren auf der Scheibe verursachen.
Geräuschvoll arbeitende Wischer können auch auf lockere oder falsch ausgerichtete Wischerblätter hinweisen. Da sei dann allerdings ein Fall für die Werkstatt.
Damit Schäden abgedeckt sind
Saisonstart: Motorräder ausreichend versichern
Der Frühling ist da - und mit ihm der Beginn der Motorradsaison. Bevor Biker starten, sollten aber nicht nur sie selbst und die Maschine fit sein. Auch der Versicherungsschutz muss stimmen.
Sicherheit geht vor - besonders auf dem Motorrad. Wenn doch etwas passiert, ist der richtige Versicherungsschutz wichtig. Um eine Versicherung kommt kein Biker herum. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist genauso wie etwa beim Auto verpflichtend.
Sie regelt den von einem selbst verursachten Schaden bei Dritten wie Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, erläutert der Bund der Versicherten (BdV) und rät zu einer Deckungssumme für diese Schäden von pauschal 100 Millionen Euro.
Teil- oder Vollkasko?
Eine freiwillige Teilkaskoversicherung kann darüber hinaus eigene Schäden abdecken beispielsweise durch Diebstahl, Kurzschlüsse an Kabeln oder Wildunfälle. Da-bei rät der BdV, dass der Versicherer auf den sogenannten Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls verzichtet. Nur dann zahlt der Versicherer zum Beispiel auch, wenn man sein Motorrad trotz Sturmwarnung draußen abstellt und dadurch ein Schaden entsteht. Ansonsten könne es passieren, dass er nicht oder nur in geringem Umfang zahlt.
Eine Vollkaskoversicherung bietet dieselben Leistungen wie eine Teilkasko, geht aber noch weiter. Sie tritt auch bei selbst verschuldeten Unfällen und Vandalismusschäden am Motorrad ein. Allerdings sei ein Abschluss gut abzuwägen, so der BdV: Die Prämien dafür fallen aufgrund des Unfallrisikos von Motorradfahrern oft hoch aus und Versicherer haben teils strenge Annahmerichtlinien.
Unter dpaq.de/qdTiQ bietet der BdV einen kostenlosen Vergleichsrechner in Zusammenarbeit mit dem Versicherungssoftware-Hersteller Nafi an.