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Beschäftigte sollten Marktwert kennen

Auf Weg zu mehr Gehalt recherchieren

Erstellt: Samstag, 10.12.2022
Beschäftigte sollten Marktwert kennen

Möchten Beschäftigte eine Gehaltserhöhung, sollten sie davor ihre Hausaufgaben gemacht haben und ihren Marktwert kennen. Foto: Zacharie Scheurer/dpa-mag

Wen das Gefühl plagt, im Job unfair bezahlt zu werden, der muss zunächst seinen eigenen Marktwert bestimmen. Das schreibt Autor Jochen Mai in einem Blog-Beitrag auf Xing. Es kann nämlich auch sein, dass Gefühl gar nicht auf Tatsachen beruht.

Nur wenn Beschäftigte wissen, was sie für ihre Arbeit, ihre Qualifikationen, Erfahrungen und Leistungen in einer bestimmten Position verlangen können, können sie in Verhandlung gehen und belegen, dass sie mehr Gehalt verdient haben.

Im Internet auf einschlägigen Portalen nach Gehaltstabellen oder bei Jobbörsen und in Stellenanzeigen aus der Region nach Gehaltsinformationen zu recherchieren, gehört dem Beitrag zufolge daher zu ersten Hausaufgaben.

Wer anhand der recherchierten Werte belegen kann, dass das eigene Gehalt unfair ist, sollte das nicht einfach so hinnehmen, rät Mai. Verschiedene Optionen kommen in Frage. Beschäftigte können zum Beispiel ihr Gehalt nachverhandeln. Das gehe am besten freundlich, bestimmt und zu einem festen Termin. Es gilt, sich nicht mit einer Gehaltsanpassung unter Marktwert abspeisen zu lassen.

Eine andere Möglichkeit: Erst den eigenen Marktwert steigern und dann verhandeln. Zum Beispiel, indem man ein wichtiges Zusatzprojekt übernimmt oder aber indem man sich nach außen als Spezialistin oder Spezialist sichtbarer macht. Dann kommen womöglich sogar Headhunter auf einen zu. Ein weiterer Weg kann ein Jobwechsel sein. Auch hier wartet allerdings die Frage nach den Gehaltsvorstellungen. "Deshalb führt auch ein Jobwechsel nicht an den schon angesprochenen Hausaufgaben und Vorarbeiten vorbei“, schreibt Mai.           mag


Vertrag nicht "blind" unterschreiben

Karriereberater warnt Jobwechsler

Unterschreiben Jobwechsler und Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag zu schnell oder ohne ausreichende Informationen dazu, was sie wirklich erwartet, spricht der Kölner Karriereberater Bernd Slaghuis von "Blind Signing".

Wie er in einem Beitrag auf Xing schreibt, erlebe er als Berater vermehrt, dass sich Bewerberinnen und Bewerber sowie Arbeitgeber nicht intensiv genug ausgetauscht und gegenseitig kennengelernt hätten. Der Arbeitsvertrag wird quasi "blind" unter-schrieben. Die Folge: Der oder die Neue ist bald unglücklich auf der Position, Arbeitgeber müssen sich erneut auf die Suche nach passenden Kandidaten machen. Um das zu verhindern, warnt Slaghuis Bewerberinnen und Bewerber davor, etwa aus Angst vor einer drohenden Rezession oder langen Lücken im Lebenslauf vorschnell einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben. Wichtig sei, auch als Jobwechsler im Bewerbungsprozess ein möglichst intensives Kennenlernen zu forcieren.       mag

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