In Berufsorientierungspraktika können Interessierte verschiedene Ausbildungs- oder duale Studiengänge kennenlernen. Bei einer Dauer von einer Woche bis sechs Wochen bekommen junge Menschen einen Einblick in die Aufgaben, Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen des jeweiligen Berufsbildes. Die Bundesagentur für Arbeit erklärt in einem Online-Artikel, was die neu in Kraft getretene Ausbildungsgarantie damit zu tun hat und welche Schritte Interessierte gehen müssen, um bei ihrem Berufsorientierungspraktikum unterstützt zu werden.
Um jungen Menschen, die bislang ohne Berufsabschluss sind, den Einstieg in eine Ausbildung zu erleichtern, wurde Anfang April eine Ausbildungsgarantie eingeführt. Diese bietet laut der Bundesagentur für Arbeit eine Vielzahl von Beratungs- und Unterstützungsangeboten, von der Orientierung bis hin zur erfolgreichen Absolvierung der Ausbildung.
Ein wesentlicher Bestandteil ist das Berufsorientierungspraktikum. Damit die Bundesagentur für Arbeit Ausbildungssuchende bei diesem Praktikum unterstützen kann, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Die Vollzeitschulpflicht muss abgeschlossen sein, es darf keine Schule mehr besucht werden, und man muss bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter als ausbildungssuchend gemeldet sein. Für Beratung und Unterstützung bei der Ausbildungssuche kann man sich einfach bei der Bundesagentur für Arbeit oder der örtlichen Jugendberufsagentur melden.
Im ersten Beratungsgespräch mit einer Berufsberaterin oder einem Berufsberater wird geklärt, ob ein Berufsorientierungspraktikum infrage kommt und ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei werden laut der Bundesagentur auch die Fördermöglichkeiten besprochen, wie die Übernahme der Fahrkosten während der Praktikumszeit.
Anschließend kann man sich einen Betrieb suchen und mit diesem die Details wie Ort, Termin, Ausbildungsberufe und Dauer klären. Diese Informationen muss man anschließen der Bundesagentur mitteilen.
Nach einem Beratungsgespräch kann das Praktikum direkt online beantragt werden, um förderfähig zu sein.
Das Praktikum muss in jedem Fall von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter genehmigt werden, bevor es begonnen wird. Ohne Genehmigung müssen eventuell die anfallenden Kosten, etwa Fahrkosten und auswärtige Unterkünfte, selbst getragen werden.
Mehr Infos zu der Ausbildungsgarantie und dem Berufsorientierungspraktikum gibt es online unter https://dpaq.de/VeAWIFG .