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Ausbildungsordnungen überarbeitet

Neue Bezeichnungen für vier umwelttechnische Berufe

Erstellt: Montag, 26.02.2024
Ausbildungsordnungen überarbeitet

Neue Jobbezeichnung: „Fachkräfte für Wasserversorgungstechnik“, wie hier in einer Wasserversorgungsanlage in Leipzig, heißen in Zukunft, Umwelttechnologen für Wasserversorgung“ Foto: Jan Woitas/mag

Von der„Fachkraft für Wasserversorgungstechnik“ zu „Umwelttechnologen für Wasserversorgung“, von der „Fachkraft für Abwassertechnik“ zu „Umwelttechnologen für Abwasserbewirtschaftung“: Insgesamt vier Ausbildungsordnungen im Bereich Umwelttechnologie wurden modernisiert.

Wie das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) mitteilte, werden die Berufe in Zukunft neue Abschlussbezeichnungen tragen.

Neben den beiden hier schon genannten sind auch der Ausbildungsberuf „Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft“ betroffen, künftig „Umwelttechnologe und -technologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft“, und der Beruf„ Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice“. Dieser wird in Zukunft die Abschlussbezeichnung „Umwelttechnologe (beziehungsweise -technologin) für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen“ tragen.

Die vier neuen Ausbildungsordnungen treten zum 1. August 2024 in Kraft. Grund für die Modernisierung seien Herausforderungen wie die Digitalisierung, der Klimawandel sowie veränderte technische und rechtliche Anforderungen, heißt es vom BIBB.

An die Stelle der traditionellen Prüfungsstruktur aus Zwischen- und Abschlussprüfung tritt bei allen vier Ausbildungsberufen in Zukunft die gestreckte Abschlussprüfung. Sie findet also in zwei zeitlich auseinanderliegenden Teilen statt.

Und auch inhaltlich gibt es Neuerungen: Das Berufsprofil der „Umwelttechnologen“ und „Umwelttechnologinnen für Abwasserbewirtschaftung“ wird vor dem Hintergrund des Klimawandels etwa um den Schwerpunkt Regenwasserbewirtschaftung erweitert.

Beim Beruf „Umwelttechnologe und -technologin für Kreislauf- und Abfallwirtschaft“ entfallen beispielsweise die bisherigen Schwerpunkte (Abfallbeseitigung und -behandlung, Abfallverwertung und -behandlung, Logistik, Sammlung und Vertrieb).

„Umwelttechnologen und -technologinnen für Kreislauf- und Abfallwirtschaft“ seien so künftig in allen Bereichen einsetzbar, erläutert das BIBB. Gut zu wissen: Für alle Auszubildenden, die bereits 2023 ihre Ausbildung in einem umwelttechnischen Beruf begonnen und noch keine Zwischenprüfung absolviert haben, ist eine Spurwechselmöglichkeit vorgesehen, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung dreier Bundesministerien. So bestehe auch für den jüngsten Ausbildungsjahrgang Möglichkeit, auf Basis der neuen Regelungen qualifiziert zu werden.             mag

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