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Tipps vom Berufsberater: Wie geht es weiter nach dem Schulabschluss?

Warum es lohnt, rechtzeitig über den späteren beruflichen Weg nachzudenken

Erstellt: Donnerstag, 07.09.2023
Tipps vom Berufsberater: Wie geht es weiter nach dem Schulabschluss?

Was soll ich studieren oder lernen? Wer das entscheiden muss, sollte auch überlegen, was für einen Arbeitsalltag man sich später wünscht. Foto: Sebastian Gollnow/dpa-tmn

Wohin soll es mal beruflich gehen? Für viele Schulabsolventen keine einfache Entscheidung. Aber eine, über die es sich lohnt, rechtzeitig nachzudenken. Dabei helfen die richtigen Fragen.

Wie geht es weiter nach dem Schulabschluss? Wer unsicher ist, welchen beruflichen Weg er nach Abi und Co. einmal einschlagen möchte, der sollte nicht nur an mögliche Studiengänge oder Ausbildungen denken - sondern auch an die Zeit danach. Und sich dabei vor allem eine Frage stellen, so der Berufsberater Michael Hümmer von der Agentur für Arbeit in Fürth: „Was will ich tun? Und zwar möglichst konkret.“
Dabei könne man etwa verschiedene Tätigkeitsfelder grob clustern - und sich dann überlegen, „wie möchte ich denn, dass so im Großen und Ganzen mein Tag ausschaut?“, rät der Berufsberater im „abi.de“-Podcast „ab(i) checken“. Fragen kann man sich zum Beispiel: „Ist es ein Tag mit viel Kommunikation und Austausch oder ist es eher ein Tag, wo ich mich mit einem Thema sehr stark für mich allein beschäftige?“
 Im zweiten Schritt kann man sich überlegen, wo konkret man später einmal arbeiten will. Dafür lässt sich etwa fragen, was man im eigenen Leben im weitesten Sinn per se einfach gut findet, so der Berufsberater. Davon ausgehend können Tätigkeitsfelder im entsprechenden Kontext herausgesucht werden.
Hat man sich einmal seinem beruflichen Ziel angenähert, kann man sich schließlich überlegen, „wie komme ich dahin und wie kann ich das realisieren?“, so Hümmer.


Abgesichert in Zukunft

Erwerbsminderungsrente für Berufsstarter?

Die Erwerbsminderungsrente greift, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig ist. Eigentlich muss dafür vorher eingezahlt worden sein. Doch was ist mit Berufseinsteigern?

Schon in den ersten Jahren im Job kann ein Unfall oder eine schwere Krankheit das Berufsleben stoppen. Auch wenn sie nicht die nötigen fünf Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, sind Berufseinsteiger dann abgesichert. Darauf macht die Deutsche Rentenversicherung aufmerksam. Können die Jobstarter durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit nur noch eingeschränkt arbeiten, reicht bei ihnen schon ein einziger Beitrag zur Rentenversicherung aus, damit sie Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente haben. 

Gibt es unterdessen einen anderen Grund für eine Erwerbsminderung, also zum Beispiel eine nicht beruflich bedingte Krankheit, dann greift eine weitere Regelung. Dafür muss allerdings eine volle Erwerbsminderung vorliegen. In so einem Fall sind die fünf Pflichtjahre auch bei Berufsanfängern schon vorerfüllt, sofern die Erwerbsminderung innerhalb von sechs Jahren nach dem Ende der Schulzeit oder einer Ausbildung eintritt und innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens für ein Jahr Pflichtbeiträge gezahlt wurden. Generell berechnet sich diese Rente nicht nur aus den bisher eingezahlten Beiträgen. Sondern durch die sogenannte Zurechnungszeit wird so kalkuliert, als habe man mit dem bisherigen durchschnittlichen Einkommen weiter gearbeitet und bis zum künftigen Rentenbeginn im Alter Beiträge gezahlt.

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