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SONDERTHEMEN

Startschuss für neue Boart-Longyear-Azubis

Erfolgreiche und vielfältige Ausbildung

Erstellt: Donnerstag, 07.09.2023
Startschuss für neue Boart-Longyear-Azubis

Text und Foto: Boart Longyear

Wir freuen uns auf eine spannende Zeit mit unseren Auszubildenden und heißen diese herzlich bei uns im Unternehmen Willkommen!

(vLnR) Stanislaus Wittmann (Ausbildungsleiter), Artur Gentner, Ramazan Yücel, Nicolas Kessler

Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche und vielfältige Ausbildung!


Gut gesichert in die Zukunft

Erwerbsminderungsrente auch für Berufseinsteiger

Die Erwerbsminderungsrente greift, wenn jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeitsfähig ist. Eigentlich muss dafür vorher eingezahlt worden sein. Doch was ist mit Berufseinsteigern?

Schon in den ersten Jahren im Job kann ein Unfall oder eine schwere Krankheit das Berufsleben abrupt stoppen. Auch wenn sie nicht die erforderlichen fünf Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, sind Berufseinsteiger dann abgesichert. Darauf macht die Deutsche Rentenversicherung aufmerksam.

Können die Jobstarter durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit nur noch eingeschränkt arbeiten, reicht bei ihnen schon ein einziger Beitrag zur Rentenversicherung aus, damit sie Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente haben.

Gibt es unterdessen einen anderen Grund für eine Erwerbsminderung, also zum Beispiel eine nicht beruflich - bedingte Krankheit, dann greift eine weitere Regelung. Dafür muss allerdings eine volle Erwerbsminderung vorliegen.

In so einem Fall sind die fünf Pflichtjahre auch bei Berufsanfängern schon vorerfüllt, sofern die Erwerbsminderung innerhalb von sechs Jahren nach dem Ende der Schulzeit oder einer Ausbildung eintritt und innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens für ein Jahr Pflichtbeiträge gezahlt wurden.

Generell berechnet sich diese Rente nicht nur aus den bisher eingezahlten Beiträgen. Sondern durch die sogenannte Zurechnungszeit wird so kalkuliert, als habe man mit dem bisherigen durchschnittlichen Einkommen weiter gearbeitet und bis zum künftigen Rentenbeginn im Alter Beiträge gezahlt.

SCHON GEWUSST?

1970 verließ laut Statistischem Bundesamt mit 18,9 Prozent noch fast ein Fünftel der Schüler und Schülerinnen die Schule ohne Hauptschulabschluss. 2021 lag dieser Anteil nur noch bei 6,2 Prozent. Auch der Anteil der Absolvierenden mit Hauptschulabschluss sank deutlich von 48,7 auf 15,9 Prozent.

Dagegen wurden höhere Abschlüsse zunehmend häufiger erworben: 2021 erreichten 43,5 Prozent der Absolvierenden den mittleren Abschluss (früher Realschulabschluss) gegenüber 20,9 Prozent im Jahr 1970. / ots

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