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Parzeller begrüßt die neuen Azubis

Lisan Fey, Maxim Sokolow, Simeon Schäfer, Jasmin Nuhn, Anthea Hahn und andere starteten ihre Karriere bei der Mediengruppe.

Erstellt: Donnerstag, 07.09.2023
Parzeller begrüßt die neuen Azubis

Zum 1. August starteten auch bei der Mediengruppe Parzeller fünf junge Menschen ihre Karriere. Auf eine lehrreiche und spannende Zeit freuen sich (v. I. u.): Lisan Fey (Azubi MLH Kffr. für Büromanagement), Maxim Sokolow (Azubi VP Medienkfm. Digital + Print), Simeon Schäfer (Azubi VP Medienkfm. Digital + Print), Jasmin Nuhn (Ausbilderin VP), Narges Zandiyan, (Kfm. Praktikantin Parzeller S+S), Johanna Maul (Azubi VP Medienkffr. Digital + Print), Anthea Hahn (Azubi VP Medienkauffr. Digital + Print), Dennis Dellemann (Azubi Parzeller S+S Fachinform. f. Systemintegration) und Christian Becker (IT-Leitung Parzeller S+S).
Foto: Andreas Ungermann


"Meilenstein im Lernprozess"

Gut vorbereitet: So meistern Azubis die Zwischenprüfung

Ob angehende Berufskraftfahrer, Bäcker oder Verkäufer: Sie alle müssen etwa nach der Hälfte ihrer Ausbildung eine Zwischenprüfung ablegen, etwa bei Innungen oder Kammern.

Die Inhalte, die Dauer und der Zeitpunkt der Zwischenprüfung sind in den Prüfungsanforderungen der jeweiligen Ausbildungsordnungen geregelt. Je nach Beruf gibt es nicht nur einen theoretischen, sondern auch einen praktischen oder einen zusätzlichen mündlichen Teil.
Doch die gute Nachricht vorab: Wer nicht ganz so glänzend abschneidet, muss keine offiziellen Auswirkungen auf den Rest der Ausbildung oder gar auf die Abschlussprüfung befürchten. „Man erhält zwar eine Bewertung, die sich im üblichen Notenschlüssel bewegt, aber man kann nicht durchfallen“, sagt Michael Scholze, Sachgebietsleiter für bei der Ausbildungsprüfungen Handwerkskammer für München und Oberbayern.

Und das sei auch gut so. Statt Azubis womöglich Chancen zu verbauen, will man mit der Zwischenprüfung eher das Gegenteil erreichen: „Es geht vor allem darum, den Leistungsstand des Lehrlings festzustellen und bis zur Gesellenprüfung das Ganze auch ein bisschen einzufangen, wenn es nicht so gelaufen sein sollte“, sagt Scholze. Ein weniger gutes Ergebnis kann also vor allem als „Warnschuss“ gewertet werden.
"Dieser Zwischenschritt ist ein wichtiger Meilenstein im Lernprozess“, sagt Anja Schwarz, Referatsleiterin im Bereich Ausbildung bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) in Berlin. Nicht nur Azubis erfahren, wo sie stehen und wo es eventuell Probleme gibt. „Auch der Betrieb bekommt einen Eindruck, worauf er in der Ausbildung vielleicht noch einen stärkeren Blick richten könnte“, so Schwarz. Ernst nehmen sollten Auszubildende die Prüfung auf jeden Fall. Zum einen ist die Teilnahme daran Voraussetzung für die Zulassung zur Abschluss- oder Gesellenprüfung. Zum anderen ist sie eine gute Möglichkeit, um Erfahrung mit Prüfungssituationen zu sammeln. „Etwas Besseres gibt es nicht im Verlauf einer Ausbildung, um so risikolos seinen Leistungsstand gespiegelt zu bekommen und gleichzeitig einfach mal einen Prüfungsdurchgang live zu erleben“, sagt Scholze.

Fragt sich nur, ab wann man mit dem Lernen beginnen sollte. „Ich sage immer: Die Prüfungsvorbereitung beginnt am ersten Ausbildungstag“, so der Sachgebietsleiter. "Je eher ich am Ball bin und bleibe, desto entspannter kann ich in solch eine Prüfung gehen.“ Aber natürlich mache auch eine letzte fokussierte Vorbereitung vor der Prüfung Sinn. Wann und wie diese stattfindet, komme nicht zuletzt auf den individuellen Lerntyp an.

SCHON GEWUSST?

Sie soll beiden Seiten - Auszubildenden und Ausbildungsbetrieben - die Möglichkeit geben, herauszufinden, ob es wirklich passt: die Probezeit. Denn während ihr können sowohl Betriebe als auch Auszubildende fristlos und ohne Begründung kündigen. Doch wie lange dauert die Probezeit für Auszubildende eigentlich? Während die Probezeit bei regulären Arbeitsverhältnissen maximal sechs Monate dauern darf, sieht das bei Ausbildungsverhältnissen anders aus. „In der Ausbildung muss die Probezeit mindestens einen Monat dauern“, sagt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck. Höchstens darf sie vier Monate dauern. „Die zeitlichen Grenzen sind durch Paragraf 20 des Berufsbildungsgesetzes verbindlich festgeschrieben.“

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