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Umbau im Altbau

Dünne Innenwände nicht einfach einreißen

Erstellt: Dienstag, 30.04.2024
Umbau im Altbau

Nicht voreilig zum Vorschlaghammer greifen: Auch dünnere Wände können eine wesentliche tragende Funktion im Haus haben.   Foto: Florian Schuh/mag

Sie würden in Ihrem Altbau gerne eine Innenwand durchbrechen oder einreißen, um den Raum zu vergrößern? Auch wenn es sich um eine kleine, nur wenige Zentimeter dicke Wand handelt, sollten Heimwerker nicht einfach selbst Hand anlegen. Darauf weist der Verband Privater Bauherren hin.

Denn im statischen System von Häusern, die in die Jahre gekommenen sind, können auch vermeintlich nichttragende Wände eine wichtige mittragende Funktion erfüllen. 
 „Bei alten Häusern muss man davon ausgehen, dass jede Eigentümergeneration über die Jahre mehr oder weniger fachkundig Umbauten und Veränderungen vorgenommen hat“, erklärt Marc Ellinger, Bausachverständiger des Verbands Privater Bauherren (VPB) aus der Region Freiburg-Südbaden. Solchen Eingriffen habe sich das statische System dieser Gebäude angepasst. Auch Wände, die ursprünglich einmal keine Last abfangen sollten, können dadurch zu mittragenden Wänden geworden sein.

Vor der Entfernung oder dem Durchbruch einer Wand in einer älteren Bestandsimmobilie sollte man deshalb unbedingt einen Tragwerksplaner mit Altbauerfahrung zurate ziehen, so der VPB. Nur so lasse sich ausschließen, dass die geplante Maßnahme zu schwerwiegenden Schäden an der Substanz führt.

Besondere Vorsicht gilt demnach bei Umbauplänen in Erdbebengebieten. Dort dienten auch die nichttragenden Wände eines Hauses der Aussteifung der Konstruktion. In Deutschland liegen Risikogebiete für Erdbeben laut dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in der Kölner Bucht, südlich von Tübingen in der Schwäbischen Alb, im südlichen Rheingraben sowie in der Umgebung von Gera.

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Besser keine neue Öl- oder Gasheizung

Preise steigen

Auch wenn es übergangsweise rechtlich noch möglich ist: Vom Einbau neuer Gas- und Ölheizungen rät die Verbraucherzentrale Hamburg Immobilienbesitzern angesichts steigender Öl- und Gaspreise ab. Die Entwicklung der Emissionskosten zeige, dass mit Gas- und Ölheizungen „erhebliche Preisrisiken“ verbunden seien. So beträgt der CO₂Preis, der beim Heizen mit Erdgas und Heizöl fällig wird, seit dem 1. Januar dieses Jahres 45 Euro pro Tonne. Ein weiterer Anstieg sei für die kommenden Jahre geplant. Hinzu kämen die weggefallenen Energiepreisbremsen und eine höhere Mehrwertsteuer für Erdgas.
Der Verbraucherzentrale Bremen zufolge existierten mit Wärmepumpen, Pelletheizungen oder Fernwärme aber inzwischen für „nahezu jedes Gebäude sinnvolle Alternativen“, wie es in einer Mitteilung heißt.

mag

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