Wer mal umgezogen ist, wird es gemerkt haben: Die so einfach selbst aufgebauten Möbel lassen sich manchmal auch nur genau einmal aufbauen. Bei einem Umzug, bei dem die Stücke ab- und wieder aufgebaut werden müssen, bleiben oft Schäden zurück.
Wie gehe ich beim Umzug vor?
„Wer seine Möbel seinerzeit streng nach Montageanleitung aufgebaut und dabei nichts falsch gemacht hat, sollte sie auch leicht demontieren können“, sagt Thomas Gerke, Tischlermeister und Trainer, DIY Academy in Köln. ,,Er muss ja einfach nur in der umgekehrten Reihenfolge der Anleitung vorgehen."
Aber ganz so unkompliziert ist es dann doch nicht immer, denn nicht jeder bewahrt die Anleitungen auf. ,,Manchmal sind sie noch im Internet zu finden. Man kann auch beim Hersteller oder Händler nachfragen", rät Christine Scharrenbroch vom Verband der Deutschen Möbelindustrie. Gerkes Tipp: Künftig die Montagehinweise einscannen oder abfotografieren.
Möbelexpertin Scharrenbroch rät auch, die Bestandteile der Möbelstücke wie Türen, Regalböden oder Rückwände beim Abbau zu nummerieren. Dabei werden die Möbel in der Regel wieder in ihre Einzelteile zerlegt. „So sind sie im Idealfall so kompakt wie beim Kauf und nehmen wenig Platz beim Transport ein", sagt Christine Scharrenbroch. Damit keine Schäden entstehen, sollten empfindliche Teile wie Glas, Spiegel oder Lackoberflächen mit Decken oder Folien geschützt und auf weichen Unterlagen transportiert werden.
"Wichtig ist, Kleinteile wie Schlüssel und anderes Zubehör zu entfernen", so Scharrenbroch. Alle Teile für ein Stück kommen in einen extra Behälter. Schubladen sollten zuvor entfernt oder mit Kreppband fixiert werden.
Zu welchem Werkzeug raten die Experten?
Eigentlich ist es ganz einfach: Es sollte das Werkzeug bereit liegen, zu dem in den Montageanleitungen geraten wird. ,,Wird ein Inbusschlüssel verlangt, sollte man es nicht mit einem Schraubenzieher versuchen. Und wo ein Schraubenzieher richtig ist, kann ein Akkuschrauber zu viel sein", weist Christine Scharrenbroch hin.
Auch auf die richtige Größe kommt es an. Verwendet man zum Beispiel beim Ein- und Ausdrehen die falsche Schraubenziehergröße, können die Schlitze ausfransen und die Schraube ist nicht mehr zu gebrauchen. Oder man rutscht ab und beschädigt das Holz.
Und eine Wasserwaage sollte beim Aufbau von Möbeln immer zur Hand sein. „Wenn die Möbel wirklich gerade stehen und nichts wackelt, tut ihnen das gut. So halten sie länger", so Thomas Gerke.
Wie oft lassen sich Möbel umziehen?
Das hängt wesentlich von deren Qualität ab. ,,Schwere Möbel aus massiven Hölzern, die ein Leben lang halten, stellt sich kaum noch jemand in die Wohnung. Die meisten Möbel heute sind aus Plattenwerkstoffen, die nicht so stabil, dicht und fest sind wie Massivmöbel", sagt Tischlermeister Thomas Gerke.
langlebigere Sein Tipp: ,,Wer Stücke haben möchte, sollte beim Kauf darauf achten, dass das Möbel einen möglichst hohen Vollholzanteil hat." Mit etwas Sorgfalt machen aber auch preiswertere Möbel ein oder zwei Umzüge mit.
Was sind die größten Schwachstellen?
Die Rückwände größerer Schränke. „Sie bestehen oft nur aus dünnen Hartfaserplatten, die aber als tragende Elemente größere Lasten aushalten müssen", so Gerke. Hier ist es besonders wichtig, die Rückwand beim Neuaufbau gerade einzusetzen und größere Schränke mit zwei Winkeln an der Wand zu befestigen. Beschläge, die in Spanplatten eingebaut sind, leiern oder reißen aus. Die Stellen lassen sich laut DIY Academy aber etwa mit einem Zweikomponenten-Kleber ausspachteln und Scharniere, Griffe oder Schubladenführungen neu einsetzen.
Erst bei Auszahlung versteuert
Bauspar-Bonuszinsen
Wer einen Bausparvertrag abschließt, möchte später in der Regel eine Immobilie kaufen oder bauen. Ändern sich die Pläne, kann es statt Eigenheim zumindest Bonuszinsen geben. Diese sind zu versteuern.
Wer ein Bauspardarlehen nach Zuteilungsreife nicht in Anspruch nimmt, erhält häufig eine Extraleistung in Form von Bonuszinsen. In diesem Fall wird der Bausparvertrag rückwirkend höher verzinst.
Weil die Auszahlung der Bonuszinsen in der Regel erst mit der Auszahlung des Bausparguthabens erfolgt, kann schon mal ein stattliches Sümmchen zusammenkommen. Das könne dazu führen, dass der Sparerpauschbetrag von 1000 Euro schnell überschritten ist, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Darüber hinausgehende Erträge unterliegen dann im Auszahlungsjahr der Abgeltungsteuer.
In einem konkreten Fall (Az.: VIII R 18/20) hatte der Bundesfinanzhof dieses Vorgehen bestätigt. Ein Bausparer hatte geklagt, weil seine Bonuszahlung erst im Auszahlungsjahr komplett besteuert worden war. Er war der Ansicht, dass die Bonuszinsen, die bereits Jahr für Jahr auf einem Bonuskonto ausgewiesen worden waren, schon in dem jeweiligen Jahr hätten besteuert werden müssen.
Dem widersprachen die Richter. Die Ausweisung der Zinsen auf dem Bonuskonto sei noch kein Zufluss. Vielmehr werde der Bonus erst bei Auszahlung des gesamten Bausparguthabens fällig und sei für den Bausparer vorher gar nicht verfügbar. Selbst wenn einzelne Bausparkassen die Bonuszinsen jährlich auf den Kontoauszügen auswiesen, handle es sich höchstens um eine Information für den Kunden.
„Im Jahr der Auszahlung sollte daher geprüft werden, ob bei der Bausparkasse ein entsprechender Freistellungsauftrag gestellt wurde", rät Daniela Karbe-Geßler. Wer die Beträge seines Freistellungsauftrags oder seiner Freistellungsaufträge clever verteilt, kann die Steuerlast deutlich senken. Im Folgejahr kann der Freistellungsauftrag dann wieder neu aufgesetzt und an anderer Stelle genutzt werden.