Vermeiden kann man es, indem man freiwillig eine Zahlung ans Finanzamt leistet, wenn klar ist, dass Steuern nachgezahlt werden müssen und die Abgabe der Erklärung spät erfolgt ist. Dadurch werden sogenannte fiktive Erstattungszinsen ausgelöst, die zu einer Reduzierung der Nachzahlungszinsen führen. Bei Zweifeln können Steuerberater weiterhelfen.
Der Zinslauf beginnt laut Bund der Steuerzahler in der Regel 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Nur durch die Corona-Pandemie beginnt der Zinslauf derzeit später für das Jahr 2022 mit dem 1. September 2024.
Alleine die rechtzeitige Abgabe schützt nicht vor den Zinsansprüchen. Der Bundesfinanzhof billigt eine durchschnittliche Bearbeitungsdauer von 15 Monaten für eine Steuererklärung zu. Erst für die Monate danach dürfen Finanzämter keine Nachzahlungszinsen mehr verhängen.