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So lohnt sich der Zweitjob

Nicht nur auf Bruttoverdienst achten/Tipp der Zeitschrift "Finanztest"

Erstellt: Montag, 20.03.2023
So lohnt sich der Zweitjob

Auch wenn der Bruttoverdienst erstmal niedriger liegt: Ein 520-Euro-Minijob kann sich mehr lohnen als ein Zweitjob mit gleichem Stundenlohn aber höherer Stundenzahl. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/dpa-mag

Wird das Geld am Ende des Monats regelmäßig knapp, kann ein Zweitjob das Einkommen steigern. Doch bei der Suche nach einem Zusatzjob sollte man sich nicht von einem attraktiven Bruttoverdienst leiten lassen, rät die Zeitschrift "Finanztest" (Ausgabe 03/2023).

Denn hält man bestimmte Verdienst- und Zeitgrenzen ein, etwa bei einem Mini- oder Saisonjob, kann das letztendlich netto mehr bringen, als ein Zweitjob mit höherem Bruttogehalt und längerer Arbeitszeit.

Der Grund: Übersteigt der Nebenverdienst 520 Euro im Monat, müssen sowohl Beschäftigte wie auch Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Auch eine Pauschalversteuerung, wie sie beim Minijob möglich ist, kommt bei einem regelmäßigen Verdienst über 520 Euro nicht in Frage. Dann müssen Arbeitgeber beim Finanzamt nach Lohnsteuerklasse abrechnen - und zwar für den Zweitjob nach Steuerklasse VI. Hier ist die monatlich einbehaltene Lohnsteuer besonders hoch.

Man sollte also vorab klären, was nach Abzug von Steuer- und Sozialabgaben vom Zweitjob tatsächlich übrig bleibt.

Übrigens: Entscheidet man sich statt dauerhaftem Zweitjob für einen Saisonjob neben der eigentlichen Tätigkeit, kann das ebenfalls Vorteile haben. Denn ist ein Aushilfsjob bei einer Fünf-Tage-Woche von vornherein auf drei Monate am Stück oder 70 Arbeitstage im Jahr begrenzt, fallen für den Verdienst keine Sozialabgaben an. Steuerpflichtig ist der Verdienst allerdings dennoch.
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