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So formulieren Sie Job-Absagen richtig

Erstellt: Samstag, 06.05.2023
So formulieren Sie Job-Absagen richtig

Es kann viele Gründe geben, warum man eine Jobzusage nicht annehmen möchte. Doch wie geht man am besten vor, will man sich die Türen bei dem Unternehmen nicht dauerhaft verschließen? ,,Wichtig ist, dass auch bei einer Absage die Form gewahrt werden sollte", so die Personal-Trainerin Susanne Helbach-Grosser. Die No-Gos bei einer Absage lauten unterdessen: Gar nicht absagen oder viel zu spät antworten, eine unfreundliche Rückmeldung und Fehler, wie etwa den Namen des Ansprechpartners falsch schreiben. Die Etikette- und Kommunikationstrainerin Kristin Koschani-Bongers rät zudem, eher zum Telefon zu greifen statt schriftlich abzusagen. Denn so können Sie die Gründe umfassender darlegen und die Absage wirkt persönlicher. Per E-Mail ist die Absage etwas förmlicher, kann aber trotzdem auch ein höflicher Weg sein. / Foto: Christin Klose/dpa-mag


Probearbeiten für lau ist nicht zulässig

Wer sich auf einen neuen Job bewirbt, soll vielleicht vor Ort zeigen, was er oder sie draufhat oder möchte selbst das Unternehmen besser kennenlernen. Doch was gilt eigentlich beim Probearbeiten? Muss man dann einen Tag für lau arbeiten, um dem potenziellen Chef oder der potenziellen Chefin seine Fähigkeiten zu beweisen?

Nein. Das ist so nicht erlaubt. Zumindest, wenn der Jobkandidat richtig mitarbeiten soll. Probearbeiten muss grundsätzlich entlohnt werden, sagt Arbeitsrechtsanwältin Nathalie Oberthür. Damit die Probearbeit korrekt geregelt ist, sollte außerdem ein befristeter Vertrag aufgesetzt werden. Gibt es diesen nicht, beginnen Arbeitnehmer und Arbeitgeber automatisch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Zum unentgeltlichen Kennenlernen bietet sich ein sogenanntes Einfühlungsverhältnis an, sozusagen ein ,,Probearbeiten light". Hier läuft der Jobkandidat nur mit, ist nicht zu Arbeit verpflichtet und erhält auch keine Bezahlung. mag

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