Im Christentum sind Erd- und inzwischen Feuerbestattung weitgehend gleichbedeutend, während die Unversehrtheit des Körpers im Islam und Judentum nach wie vor zentral ist.
Bei der Erdbestattung wird der Leichnam an die Erde übergeben. Deshalb wird auch der Begriff Beerdigung verwendet, da der Sarg auf einem Friedhof in ein Grab hinabgelassen wird. Unterschieden wird dabei in Wahl- und Reihengrabstätten. Die Ruhedauer, die Belegungsmöglichkeiten und die Preise für Gräber richten sich nach den regionalen Friedhofssatzungen.
Bei einer Feuerbestattung wird der Leichnam in einem Krematorium eingeäschert. Nach Angaben des Bundesverbands Deutscher Bestatter wurde die Einäscherung bereits im Altertum bei Griechen und Römern praktiziert. Die Asche des Verstorbenen wird stets in einer Urne beigesetzt. Neben der Urnenbeisetzung auf dem Friedhof, beispielsweise in einem Grab oder einer Urnenwand, gibt es in Deutschland auch die Möglichkeit einer Baum- oder Seebestattung. Es gibt beispielsweise mehrere Beisetzungsgebiete in der Ost- und Nordsee, aber auch im Atlantik oder Mittelmeer. Die Asche wird in einer biologisch abbaubaren Urne von einem Schiff aus ins Meer gelassen. Die Angehörigen können die Zeremonie begleiten. In anderen Ländern sind zudem die Luftbestattung und die Diamantbestattung zulässig.
Der Wunsch nach einer bestimmten Bestattungsart sollte in einer Verfügung dokumentiert sein. Damit wird die Arbeit der Angehörigen erleichtert, die ansonsten entscheiden müssten.