Wer darüber nachdenkt, auf seinem Dach eine Photovoltaik-Anlage installieren zu lassen, sollte sich vorab gut erkundigen. Zum Teil gibt es regionale Förderprogramme, die eine Anlage zusätzlich bezuschussen.
Möchten Privatpersonen einen Teil des Stroms einspeisen oder verkaufen, können sie bei der KfW-Bank einen vergünstigten Kredit beantragen. Eine Übersicht zu Fördermitteln bietet etwa die Förderdatenbank des Bundes. Interessierte können die Filterfunktion nutzenund unter anderem bei Förderberechtigte „Privatperson“ auswählen sowie nach passenden Förderungen im eigenen Bundesland suchen.
Wichtig ist jedoch bei den meisten Fördermitteln, dass man sie vorab beantragt: Denn die Bewilligung muss in der Regel vorliegen, bevor man einem Fachbetrieb den Installationsauftrag erteilt. Darauf macht die Verbraucherzentrale NRW aufmerksam.
Zunächst sollte man die Rahmenbedingungen prüfen. Zwar sei in den meisten Bundesländern für die Installation kleinerer PV-Anlagen an oder auf Gebäuden keine Baugenehmigung notwendig. Dennoch ist es sinnvoll, wenn Eigentümer sich vorab bei ihrer Stadt-oder Gemeindeverwaltung über die örtlichen Vorschriften erkundigen.
Auch die baulichen Voraussetzungen sind entscheidend, wenn es darum geht, ein passendes Angebot zu finden. Ein Beispiel: Auf einem hellen Flachdach kann man den Ertrag erhöhen, wenn man bifaziale Solarmodule anbringt - denn dabei kann auch die Rückseite der Module einfallendes Licht nutzen. Auf Schrägdächern schadet die Installation der Module zwar nicht, bringt aber laut VZ NRW keine praktischen Vorteile.
Bei der Suche nach Angeboten sollten Hauseigentümer sich Gedanken machen, welche Anlage für ihre Zwecke sinnvoll ist. Wie viel Strom sie erzeugen soll. Und welche Zusatzkomponenten angedacht sind ob etwa ein Batteriespeicher nützlich ist.
Hauseigentümer sollten dabei aber nicht nur den aktuellen Stromverbrauch im Blick behalten, sondern auch berücksichtigen, ob sie künftig mehr Strom brauchen. Beispielsweise, um ein Elektroauto zu laden oder eine Wärmepumpe zu betreiben. Sind die Fakten klar, sollte man bei mehreren Fachbetrieben Angebote einholen. Bei der Kostenübersicht unbedingt prüfen, ob alle nötigen Bauteile sowie Arbeiten aufgeführt und genau beschrieben sind.
Dazu gehören die komplette Installation, der benötigte Arbeitsschutz wie Gerüste und Fangnetze, die Inbetriebnahme sowie die Anmeldung der Anlage beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister. Wer sich unsicher ist, ob das Angebot der Fachfirma alle wichtigen Aspekte enthält, kann es mithilfe einer Checkliste der Verbraucherzentrale NRW abgleichen.
Übrigens: Manchmal lohnt es sich, am Anfang etwas mehr Geld zu investieren. Ein Beispiel: Laut VZ NRW sind Glas-Glas-Module in der Regel etwas teurer - dafür meist aber auch langlebiger und widerstandsfähiger gegen mechanische Schäden.
Auch die Anschaffung von Modulund Micro-Wechselrichtern sei oft teurer. Dafür könnten sie Ertragsvorteile bieten, etwa bei teilweiser Verschattung oder unterschiedlicher Ausrichtung der Module.
Energetische Sanierung lohnend?
Kosten sind mit der Steuererklärung absetzbar
Wärmedämmung, Heizungswechsel, neue Fenster und Türen: Wer seine selbst genutzte Immobilie von einer Fachfirma energetisch sanieren lässt, kann davon steuerlich profitieren.
Denn 20 Prozent der Kosten sind über mehrere Jahre hinweg mit der Steuererklärung absetzbar, bei maximal 40000 Euro ist allerdings Schluss. „Voraussetzung für den Steuerbonus ist, dass das ausführende Fachunternehmen eine entsprechende Bescheinigung über die energetische Sanierung ausstellt“, sagt Daniela Karbe-Geẞler vom Bund der Steuerzahler. Dafür muss ein amtlicher Vordruck verwendet werden, den das Bundesfinanzministerium bereitstellt. Ohne diese Fachbescheinigung gibt es keine steuerliche Förderung.
Eigentümer sollten darum darauf achten, dass die ausführenden Fachunternehmen ihnen die entsprechende Bescheinigung aushändigen. Denn die Steuererleichterung muss mit der Steuererklärung des Jahres beantragt werden, in dem die jeweilige Baumaßnahme abgeschlossen wurde. Später ausgestellte Dokumente nützen nichts mehr.
Die Regelung gilt bereits seit 2020 für die energetische Sanierung von Gebäuden, die mindestens zehn Jahre alt sind. Im Jahr der Fertigstellung und dem darauffolgenden können jeweils sieben Prozent der angefallenen Kosten, höchstens aber je 14000 Euro, steuerlich geltend gemacht werden. Im Jahr darauf sind noch einmal sechs Prozent der Aufwendungen absetzbar, maximal aber 12000 Euro. Steuerlich begünstigt sind in Summe höchstens 40 000. Voll ausschöpfen können den Bonus Bauherren, deren Sanierungskosten sich auf 200 000 Euro belaufen.